Mitarbeitervertretungen (MAV)
Mitarbeitervertretungen (MAV) sind betriebliche Interessenvertretungen nach kirchlichem Arbeitsrecht. Sie sind den Betriebsräten ähnlich.
Die MAV wird alle vier Jahre von den kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt, sie ist vergleichbar mit dem Betriebs- oder Personalrat.
Die MAV hat Informations- bzw. Mitberatungsrechte z.B. bei
- Außerordentlicher Kündigung
- der Auflösung oder Zusammenlegung von Dienststellen
- der Aufstellung und Änderung von Dienstplänen,
- der Aufstellung allgemeiner Grundsätze für die Bemessung des Personalbedarfs.
Mitbestimmungspflicht beseht
- Bei Einstellungen und ordentlichen Kündigungen
- Eingruppierungen, Beförderungen
- Versetzungen zu einer anderen Dienststele
- Regelungen der Ordnung in der Dienststelle
- Aufstellungen von Grundsätzen für den Urlaubsplan, das
Verhalten der Beschäftigten im Dienst - Anordnung von Überstunden
- Einführung neuer Arbeitsmethoden
- Maßnahmen zur Sicherheit am Arbeitsplatz
Weitere Informationen hierzu gibt die MAV Ihres Kirchenkreises
Mitarbeitervertretungsgesetz - MVG
Das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) ist ein kirchliches Gesetz der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen zur Regelung der betrieblichen Mitbestimmung für Mitarbeitende in Kirchenverwaltungen sowie Einrichtungen der Diakonie.
