Taufe
Bei Kindertaufen (0-14 Jahre) werden die Eltern gebeten, Paten und/oder Patinnen zu benennen, die im Vorfeld der Taufe eine Patenbescheinigung aus ihrer Heimatkirchen-gemeinde beibringen müssen. Bevor Erwachsene getauft werden, ist eine Einführung in den christlichen Glauben durch eine Pfarrerin/einen Pfarrer wünschenswert. Die getauften Erwachsenen müssen sich auf der Lohnsteuerkarte das Kirchensteuermerkmal „ev-luth.“ eintragen lassen.
Zunächst wird eine Taufanmeldung ausgefüllt. Diese Meldung wird zusammen mit den Patenscheinen der Paten sowie mit der Geburtsbescheinigung (ersatzweise mit einer Kopie der Geburtsurkunde aus dem Stammbuch) vorgenommen.
Nach der vollzogenen Taufe wird die Taufe im elektronischem Kirchbuch eingetragen (Mewis NT) Taufen werden im Gottesdienst abgekündigt, d.h. sie sollten in die Abkündigungen für den auf die Taufe folgenden Gottesdienst aufgenommen werden.
TIPP: In das Stammbuch sollte die Taufe wirklich erst nach dem tatsächlichen Vollzug eingetragen werden, da es durchaus vorkommen kann, dass eine Taufe z. B. durch Erkrankung nicht stattfinden kann. Auch sollte das Stammbuch erst an die Eltern weitergegeben werden, wenn alle Patenscheine abgegeben wurden, sonst läuft man u.U. lange hinter diesen Bescheinigungen her.
