Finanzen

Auszahlungsanordnung
Dieses Formular wird u.a. für die Bargeldkasse benutzt, um z.B. einen Vorschuss oder Geld bar auszuzahlen. Eine Vorlage finden sie hier.

Bargeldkasse
Die Bargeldkasse stellt den baren Teil des Zahlstellenguthabens dar. Sie gehört zur Zahlstelle Nr. 7 s. 37 zu §65 VerwAO KonfHOK /Rechtssammlung 6.012). Hiermit werden kleinere Einkäufe (z.B. für Verbrauchsmaterialien) getätigt.

Ausgaben wie Einnahmen werden über das Kassenbuch mit der Regionalen Dienststelle abgerechnet. Bei Ein- und Auszahlungen muss immer ein Nachweis ausgestellt werden (Annahme-/oder Auszahlungsanordnung).

Anweisungsstempel
Der Anweisungsstempel wird für eingehende Rechnungen benutzt, die die Kirchengemeinde an Dritte zu zahlen hat. Bei dem Stempel kann zwischen Anweisung zur Auszahlung oder Annahme unterschieden werden. Entsprechende Felder sind durchzustreichen oder auszufüllen. „Im Stempel unterschreiben der/die anweisende Älteste der Kirchengemeinde und der/ die geschäftsführende Pfarrer*in.

Vor Weiterleitung zur Anweisung ist die Rechnung „sachlich richtig“ zu zeichnen durch die Person, die den entsprechenden Vorgang ausgelöst hat. Stempel erhalten Sie über ihre Regionale Dienststelle.

Bedarfszuweisungen
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Bedarfszuweisungen sind Gelder, die auf Antrag zusätzlich zum Haushalt vor Beginn einer Maßnahme vom Oberkirchenrat den Kirchengemeinden zugewiesen werden. Sie sind dazu bestimmt, den Kirchengemeinden zusätzlich zu den Grundzuweisungen die Erfüllung bestimmter Aufgaben zu ermöglichen.

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