Amtshandlung / Kasualie

Amtshandlung

Amtshandlungen sind Taufen, Konfirmationen, Trauungen, Begräbnisse/Trauerfeiern, Übertritte und (Wieder-) Aufnahmen. Für die Amtshandlungen selbst dürfen keine Gebühren erhoben werden.
Alle Amtshandlungen sind in das entsprechende elektronische Kirchenbuch einzutragen (MEWIS NT). Bei Amtshandlungen an Nichtgemeindegliedern müssen aus deren Heimatkirchengemeinden Dimissoriale vorgelegt werden. Meldungen der vollzogenen Amtshandlungen an andere Stellen müssen erfolgen an

  • Einwohnermeldeamt: Taufen, Wiederaufnahmen, Aufnahmen und Übertritte (automatisch über Mewis NT)
  • Auswärtige Wohnsitzkirchengemeinde: bei Amtshandlungen an Auswärtigen im Bereich ihrer Kirchengemeinde

TIPP:  Achten Sie bei der Bestellung von Stammbucheinlegern auf ein Produkt ohne Lineatur, damit Sie es frei bedrucken können ( Bsp.: Papier Stammbuchformat, 100 g Schmuckrand, 130 x 200 mm, 6-Ring-Lochung 1 VPE = 100 Stück | JünglingShop (juenglingshop.de))

Für alle Amtshandlungen werden i.d.R. Schmuckurkunden und Stammbucheinlage erstellt.

Dies ist eine OpenStreetMap Karte. Wenn Sie auf diese Karte klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung der OpenStreetMap Foundation (OSMF) zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu.