Aktenplan

Aktenplan
Alle Schriftstücke, Briefe, Rechnungen, die in einem Kirchenbüro anfallen und das Handeln der Kirchengemeinde dokumentieren, müssen nach einem bestimmten System abgelegt werden, das einheitlich für die ganze Oldenburgische Kirche geregelt ist. Diese Aktenordnung ist festgelegt in dem Heft „Schriftgutordnung mit Aktenplan“ der EKD (Evangelische Kirche in Deutschland). Es regelt die Zuordnung und Ablage des Schriftgutes und gewährleistet die schnelle Auffindbarkeit. In den einzelnen Kirchengemeinden kommt nicht immer der gesamte Aktenplan zum Tragen, d. h. nicht alle in der Schriftgutordnung aufgeführten Akten müssen in der eigenen Registratur zwingend angelegt werden, sondern nur solche, für die Vorgänge entstanden sind.

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