Personal

Anstellungsträger
Die Anstellungsträgerin von Kirchenbürosekretärinnen ist die Kirchengemeinde bzw. Ev.-luth. Kirchenverbände, vertreten durch den Gemeindekirchenrat oder dem Kirchenvorstand.

Arbeitsplatzbeschreibung
Eine Arbeitsplatzbeschreibung sollte bereits vor der Neubesetzung einer Stelle vom GKR (Gemeindekirchenrat) erstellt werden, da sich aus den dort genannten Aufgaben die Eingruppierung ergibt. Die Arbeitsplatzbeschreibung enthält die am Arbeitsplatz vorkommenden Aufgaben und genau definierten Arbeitsvorgänge und – nach Möglichkeit – eine prozentuale Quantifizierung. Auch sollten ggf. Anforderungen an die Ausbildung oder Vorbildung eines Stelleninhabers aufgeführt sein. Die Arbeitsplatzbeschreibung ist nicht auf eine bestimmte Person bezogen, kann aber zum Bestandteil einer Dienstanweisung gemacht werden.

Arbeitsvertrag / Änderungsvertrag
Das Arbeitsverhältnis zwischen der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter und dem Arbeitgeber (Kirchengemeinde oder Kirchenkreis) wird durch einen schriftlichen Vertrag, den Arbeitsvertrag begründet. Nachdem die MAV der Einstellung zugestimmt und der GKR den Einstellungsbeschluss gefasst hat, bereitet die Personalstelle der Regionalen Dienststelle den Arbeitsvertrag in dreifacher Ausfertigung vor und leitet ihn der Geschäftsführung der Kirchengemeinde zur Überprüfung zu. Zunächst wird dann die neue Mitarbeiterin/ der neue Mitarbeiter zur Unterschrift aufgefordert, anschließend unterschreibt das zuständige GKR-Mitglied (in der Regel der/die Vorsitzende). Danach wird der Vertrag datiert und gesiegelt und zur Genehmigung über die RDS an die Personalabteilung der ZDS weitergeleitet. Änderungen im Laufe des Arbeitsverhältnisses (z.B. der Eingruppierung, des Beschäftigungsumfanges o.a.) werden jeweils durch einen schriftlichen Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag vereinbart.

Aufgaben- und Leistungskatalog
Enthalten sind alle Aufgaben, die von den Kirchenbüros in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg erledigt werden sollen. Die aktuelle Version finden Sie hier.

Auflösungsvertrag
Das Arbeitsverhältnis kann im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit durch einen Auf-lösungsvertrag beendet werden. Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter sollte vorher Kontakt mit der MAV (Mitarbeitervertretung) aufnehmen und Einzelheiten, insbesondere Risiken, abklären. Ein Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses wäre an den GKR (Gemeinde-kirchenrat) zu richten. Der Beschluss muss anschließend als Protokollbuchauszug an die Personalabteilung der RDS (Regionalen Dienststelle) gesandt werden, wo die weiteren Schritte veranlasst werden.

Beihilfeanspruch / Beihilfen
Kirchliche Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, deren Arbeitsverhältnisse bei der Kirchengemeinde vor dem 01.12.2000 begonnen hat, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe beanspruchen. Diese wird überwiegend bei Zahnersatz und Rechnungen (keine Rezepte) von Heilpraktikern gewährt. Der Antrag wäre an die Beihilfestelle der Nord-deutschen Kirchlichen Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte in Hannover zu richten. Antragsformulare können unter nachstehender Internetseite www.evlka.de/nkvk abgerufen werden. Im Zweifelsfall sollte ein ggf. bestehender Anspruch dort vorher erfragt werden.

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