Gemeindekirchenratsbeschlüsse
Der GKR fasst in seinen Sitzungen Beschlüsse. Er ist nur dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte aller Mitglieder anwesend ist (d.h. bei 12 Mitgliedern müssen 6 + 1 Mitglieder anwesend sein). Die Beschlüsse sind im Sitzungsprotokoll festzuhalten und ggf. an die zuständigen Stellen (z.B. Regionale Dienststelle, Kreiskirchenrat) als Protokollauszug weiterzuleiten. Sofern es erforderlich ist, sollte ein Protokollauszug über eine bestimmte Angelegenheit in die betreffende Sachakte geheftet werden.
