Ahnenforschung

Ahnenforschung
Das Kirchenbüro erreichen immer wieder Anfragen von Verwandten und Ahnenforschern, die Einsicht in die Kirchenbücher nehmen wollen. Kirchenbücher, die nicht dem Archiv zugeführt sind, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht eingesehen werden. Für Auskünfte ist die Kirchenbuchordnung (KirchenbO 9.11 § 22-26 u. 28) zu beachten. Hiernach darf der Betroffene für sich selbst und für seine minderjährigen Kinder Auskunft verlangen. Außenstehenden Dritten wie entfernten Verwandten, Ahnenforscher oder kommerziellen Erben-Ermittlern darf aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Einsicht in die Kirchenbücher gewährt werden.
Für Personenstandsdaten nach dem 1. Januar 1876 müssen sich die Ahnenforscher an die örtlichen Standesämter wenden. Nach In-Kraft-Treten des Personenstandsgesetzes sind die Kirchenbücher nur zur Ermittlung der kirchlichen Amtshandlungen zu benutzen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die entsprechenden standesamtlichen Unterlagen nachweislich vernichtet oder verschollen sind.
Im Archiv des Ev.-luth. Oberkirchenrates stehen Verfilmungen auf Mikrofiche aller Kirchenbücher der ev.-luth. Kirchengemeinden des ehemaligen Herzogtums Oldenburg bis ca. 1811 zur Verfügung. Die persönliche Einsichtnahme ist nach vorheriger Anmeldung dort im Archiv möglich. In geringem Umfang übernimmt das Archiv Ahnenforschungsanfragen.
Aufgrund der historischen Überlieferung befinden sich Kirchenbuchabschriften nach etwa 1800 bis ca. 1900 auch im Niedersächsischen Staatsarchiv in Oldenburg zur eigenen Recherche. Das Staatsarchiv erteilt keine Auskünfte zur Familienforschung.
Auskünfte aus der Zeit ab etwa 1800 sowie z.B. Abschriften und Beglaubigungen müssen von der zuständigen Kirchengemeinde gefertigt werden. Aus Kirchenbüchern dürfen keine Kopien gezogen werden.

Für Rückfragen steht das Archiv der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (Philosophenweg 1, 26121 Oldenburg, Tel. 0441-7701.2120) zur Verfügung. Die Einsichtnahme der Unterlagen zu Familienforschungsangelegenheiten ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung (GebührenO 9.06).
Die Anfertigung fotomechanischer Kopien (z.B. Kopien, Fotos, Scans,…) ist grundsätzlich nicht gestattet.
Bei datenschutzrechtliche Fragen sollte die Abteilung Datenschutz unserer Kirche beteiligt werden.

(Siehe Rechtssammlung: Archivgesetz 9.00, Benutzungsordnung von Archivgut 9.001, Gebührenordnung 9.06, Gebührentafel 9.061, Kirchenbuchordnung 9.11)

Dies ist eine OpenStreetMap Karte. Wenn Sie auf diese Karte klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung der OpenStreetMap Foundation (OSMF) zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu.