Ausschüsse des Gemeindekirchenrates (GKR)
Je nach Bedarf kann der GKR zu seiner Entlastung Ausschüsse und Arbeitsgruppen einrichten. Als stimmberechtigte Mitglieder der Ausschüsse können Mitglieder des GKR und Ersatzälteste bestimmt werden; Fachleute aus der Gemeinde (z.B. hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) können beratend hinzugezogen werden. In Arbeitsgruppen können auch Mitglieder berufen werden, die nicht Mitglieder des GKR sind. Folgende Ausschüsse des Gemeindekirchenrates werden häufig gebildet:
- Verwaltungsausschuss
- Finanzausschuss
- Personalausschuss
- Jugendausschuss
- Diakonieausschuss
- Öffentlichkeitsausschuss
- Gemeindelebenausschuss
- Kindertagessstättenausschuss
- Friedhofsausschuss
- Bauausschuss
- Landausschuss
Einige Ausschüsse werden in der Regel zusammengefasst. Es empfiehlt sich, für jeden Ausschuss eine gesonderte Akte anzulegen, in der u.a. die Sitzungsprotokolle abgelegt werden.
(siehe Rechtssammlung: Geschäftsordnung GKR 1.12)
