Kirchenälteste
Kirchenälteste sind die gewählten und berufenen Mitglieder des Gemeindekirchenrats. Gewählte Kirchenälteste haben eine Amtszeit von sechs Jahren, bei berufenen Kirchenältesten endet die Amtszeit mit der Einführung der nächsten turnusmäßig gewählten Kirchenältesten. Das Amt des Kirchenältesten ist ein Ehrenamt (Art. 21 der KO). Entsprechend sind Gemeindekirchenräte die Gremien, in denen Frauen und Männer ehrenamtlich, d.h. freiwillig und unbezahlt, an der Leitung und Verwaltung der Gemeinde teilhaben.
