ADK

ADK – Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission
Die ADK ist für die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse von 35.000 Beschäftigten im Bereich der Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen zuständig. Sie regelt die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen durch eine paritätisch besetzte Kommission,
die aus jeweils 9 Arbeitgeber- und 9 Arbeitnehmervertretern besteht.

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