Aufnahme / Wiederaufnahme
Die Aufnahme bzw. die Wiederaufnahme Ausgetretener kann bei jedem beliebigen Pfarrer oder Pastor erfolgen. In Oldenburg sind außerdem drei besondere Wiedereintrittsstellen eingerichtet worden. Sie befinden sich in der Kirchengemeinde Zwischenahn (Lange Str. 8, 26160 Bad Zwischenahn), der Kirchengemeinde Wangerooge (Dorfplatz 34, 26486 Wangerooge) und im Ev. Informations- u. Kommunikationszentrum Markt 17 in der Lambertikirche Oldenburg.
Nach einem seelsorgerlichen Gespräch mit der Pastorin/dem Pastor, entscheiden diese über die Wiederaufnahme. Für die Aufnahme oder Wiederaufnahme wird ein Formular ausgefüllt. Dabei ist auch der Tag des Kirchenaustritts einzutragen. Ein Exemplar verbleibt im Kirchenbüro, eins bekommt die Antrag stellende Person. Vom Kirchenbüro wird der Wiedereintritt dann durch den Eintrag im elektronischen Kirchbuch (Mewis NT) an die kommunale Meldebehörde weitergeleitet. Findet die Aufnahme/Wiederaufnahme eines Kirchenmitgliedes einer anderen Kirchengemeinde statt, muss eine Mitteilung an die Wohnsitzkirchengemeinde erfolgen. Aufnahmen, auch Wiederaufnahmen in die ev.-luth. Kirche müssen in das Kirchenbuch der Übertritte, Aufnahmen und Wiederaufnahmen eingetragen werden.
