Gemeindekirchenratssitzungen
Der Gemeindekirchenrat sollte ein Mal im Monat, mindestens aber jeden zweiten Monat zusammentreten. Die Mitglieder des GKRs sowie Sitzungsgäste sind schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig (in der Regel mindestens eine Woche vor der Sitzung) einzuladen. Die Tagesordnung erstellt die bzw. der GKR-Vorsitzende in Zusammenarbeit mit der bzw. dem Stellvertretenden oder in größeren Gemeinden ein geschäftsführender Ausschuss. Handelt es sich um eine außerordentliche oder unaufschiebbare Sitzung, kann formlos und ohne Einhaltung einer Frist eingeladen werden.
