Kirchgeld/Ortskirchgeld
Das Kirchgeld ist eine Kirchensteuerart, die als Ortskirchensteuer erhoben wird mit verbindlichem Charakter für alle Gemeindeglieder; sie kann aber auch auf Beschluss des Gemeindekirchenrats in der Form eines freiwilligen Beitrages für bestimmte Vorhaben in der Gemeindearbeit erbeten werden. Das Ortskirchgeld kann jährlich von der Kirchengemeinde erhoben werden. Der Verwendungszweck ist in der Regel für die eigene Kirchengemeinde bestimmt. Jede Kirchengemeinde bestimmt für sich den Verwendungszweck.
Im Kirchenbüro wird die Ortskirchgeldhebung vorbereitet. Nach der Beschlussfassung im Gemeindekirchenrat wird das Begleitschreiben erstellt.
Die Empfänger der Kirchgeldbescheide werden über Mewis NT ermittelt. Das Druck der Bescheide kann über ortsansässige Druckereien abgewickelt werden. Hierbei ist der Datenschutz zu beachten.
Hilfe zur Hebung der Daten unter Mewis NT erhalten sie hier.
