Wahlen

Gemeindekirchenratswahlen
In der Regel wird alle sechs Jahre der Gemeindekirchenrat neu gewählt. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt sechs Jahre. Berechtigt sind die konfirmierten und zum Abendmahl zugelassenen Mitglieder der Kirchengemeinde, die über 14 Jahre alt sind. Die Wahlvorschläge und das Wahlergebnisprotokoll sind dauerhaft aufzubewahren.

Wird eine GKR-Wahl durchgeführt, so werden die Kirchengemeinden von der Gemeinsamen Kirchenverwaltung mit Materialien versorgt, die Aufschluss geben über den rechtlichen und praktischen Weg der Durchführung.

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