Kirchensteuerbeirat
Kirchensteuerbeirat
Der Kirchensteuerbeirat beschließt auf der Grundlage des Vorschlages des OKR die Zuweisungen oder ihren Rahmen an die einzelnen Kirchengemeinden bzw. Gemeindeverbände. Der Kirchensteuerbeirat besteht aus 12 Migleidern, die von der Synode aus ihrer Mitte gewählt werden und von denen nicht mehr als 5 Pfarrer sein sollen. Jeder Kirchenkreis muss im Kirchensteuerbeirat mit 2 Mitgliedern vertreten sein.
(siehe Rechtssammlung ZuwG 7.021)
