Dimissoriale
Wünscht eine Person eine Amtshandlung in einer anderen als ihrer Wohnsitzkirchen-gemeinde, muss sie einen Entlassungsschein, ein sog. Dimissoriale, bei der Wohnsitz-kirchengemeinde beantragen. Das Dimissoriale kann formlos erteilt werden. Es soll bei der Anmeldung der Amtshandlung in einer anderen Kirchengemeinde vorliegen. Im MEWIS NT-Programm finden wir für Taufen, Trauungen, Konfirmationen und Beerdigungen Dimissoriale. Diese müssen ausgefüllt und von der/dem zuständigen Pfarrerin/Pfarrer gesiegelt und unterschrieben sein. Ein Exemplar wird dem Antragsteller ausgehändigt, das zweite verbleibt in der eigenen Kirchengemeinde zur Überwachung der Kirchenbucheintragung. Wenn diese aufgrund einer Meldung erfolgt ist, ist das Dimissoriale zu den Kirchbuchanlagen zu nehmen.
